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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,95524
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17 B ER (https://dejure.org/2017,95524)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.05.2017 - L 13 AS 161/17 B ER (https://dejure.org/2017,95524)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - L 13 AS 161/17 B ER (https://dejure.org/2017,95524)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen, 31.01.2013 - L 7 AS 964/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2011- L 13 AS 82/11 B ER, Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER, Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 11 AS 533/12 B ER).
  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Eigentumswohnung, einstweiliger Rechtsschutz,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2011- L 13 AS 82/11 B ER, Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER, Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 11 AS 533/12 B ER).
  • LSG Hessen, 20.06.2005 - L 7 AL 100/05

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2011- L 13 AS 82/11 B ER, Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER, Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 11 AS 533/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2011 - L 13 AS 82/11

    Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann die Befriedigung eines vergangenen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2011- L 13 AS 82/11 B ER, Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER, Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 11 AS 533/12 B ER).
  • LSG Hessen, 19.09.2012 - L 7 AS 30/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine rückwirkende Gewährung von Leistungen kommt nur dann in Betracht, wenn der Antragsteller einen besonderen Nachholbedarf glaubhaft macht oder die Nichtgewährung in der Vergangenheit in die Gegenwart fortwirkt und eine gegenwärtige Notlage bewirkt (vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2011- L 13 AS 82/11 B ER, Hessisches Landessozialgericht [LSG], Beschluss vom 20. Juni 2005 - L 7 AL 100/05 ER und Beschluss vom 19. September 2012 - L 7 AS 30/12 B ER, Sächsisches LSG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - L 7 AS 964/12 B ER, Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. September 2012 - L 11 AS 533/12 B ER).
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   LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17   

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https://dejure.org/2017,96746
LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17 (https://dejure.org/2017,96746)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.08.2017 - L 13 AS 161/17 (https://dejure.org/2017,96746)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. August 2017 - L 13 AS 161/17 (https://dejure.org/2017,96746)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14

    Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Eine vernünftige Rechtsauffassung erlaubt und verlangt gegebenenfalls zur Ressourcenschonung, dass querulatorisch einzuordnende Eingaben nach einer vorherigen sachlichen Bescheidung und einer entsprechenden Ankündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unbeachtet bleiben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Dezember 2014, L 11 KA 40/14 B RG, in Juris m. w. N.).
  • BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03

    Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Davon ist auszugehen, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen, noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vorneherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2004, 4 PKH 5.03, und Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25. September 2014, 23 A 13.1623, jeweils in Juris).
  • VGH Bayern, 25.09.2014 - 23 A 13.1623

    Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Davon ist auszugehen, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen, noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vorneherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2004, 4 PKH 5.03, und Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25. September 2014, 23 A 13.1623, jeweils in Juris).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. April 1990, 2 BvR 414/88, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; BSG, Beschluss vom 1. März 1993, 12 RK 45/92, in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. April 1990, 2 BvR 414/88, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; BSG, Beschluss vom 1. März 1993, 12 RK 45/92, in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BSG, 01.03.1993 - 12 RK 45/92

    Richter - Wissenschaftliche Meinungsäußerung - Ablehnung - Befangenheit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. April 1990, 2 BvR 414/88, BVerfGE 82, 30, 38; 73, 330, 335; BSG, Beschluss vom 1. März 1993, 12 RK 45/92, in SozR 3-1500 § 60 Nr. 1).
  • BSG, 16.02.2001 - B 11 AL 19/01 B

    Befangenheit des Senates im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Es bedurfte vor der Entscheidung über die Berufung keiner förmlichen Entscheidung über das Ablehnungsgesuch; vielmehr konnte der Senat hierüber zugleich mit der Entscheidung in der Hauptsache befinden (vgl. dazu Bundessozialgericht [BSG], Beschluss vom 16. Februar 2011, B 11 AL 19/01 B, in SozSich 2003, 397; Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Beschluss vom 14. Juni 2005, 6 C 11/05, in Juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 8. Januar 2009, L 13 AS 5628/08, nicht veröffentlicht), weil der Kläger sein Ablehnungsrecht missbraucht hat und sein weiterer Antrag damit unzulässig war (vgl. dazu auch BSG, Beschluss vom 26. April 1989, 11 B Ar 33/88, in Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, Sozialgerichtsgesetz, 12. Auflage, 2017, § 60 Rdnr.10d m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 13 SF 556/17
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17
    Nachdem er bereits am 12. Februar 2017 Ablehnungsgesuche gegen die Richter des Senats (gegen den gesamten "Senat") in derselben Angelegenheit angebracht hat und der Senat mit Beschlüssen vom 23. Februar 2017 diese Ablehnungsanträge gegen den gesamten Senat bzw. den Vorsitzenden Richter am Landessozialgericht A., den Richter am Landessozialgericht H. und die Richterin am Sozialgericht H. als unzulässig verworfen hat (L 13 SF 556/17 AB und L 13 SF 557/17 AB), hat der Kläger am 18. Juli 2017 erneut Befangenheitsanträge im vorliegenden Verfahren und im Parallel-Verfahren L 13 AS 162/17 gegen die Richter des Senats (die "Gerichtspersonen G." [Richter am Landessozialgericht G. weiteres Mitglied des Senats], "H., H. und A.") gestellt, die der Senat mit Beschlüssen vom 27 Juli 2017 als unzulässig verworfen hat, wobei er zugleich darauf hingewiesen hat, dass vergleichbare Eingaben künftig nicht mehr bearbeitet würden (L 13 SF 2784/17 AB und L 13 SF 2785/17 AB).
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